Jeden Morgen kurz vor Schulbeginn werden viele Schüler und Schülerinnen via Elterntaxi zu ihrer Schule an der Strasse "Zu den Drei Linden" gebracht. An dieser Strasse befinden sich die Schulhäuser «Gymnasium Bäumlihof», «Sekundarschule Drei Linden», «Sekundarschule Bäumlihof», «Primarstufe Hirzbrunnen» sowie der Kindergarten «Hirzbrunnenschulhaus».
Viele geparkte Fahrräder stehen auf dem Fahrradabstellplatz der Sek / des Gym Bäulihof. Jede dieser Personen fuhr die Strasse "Zu den drei Linden" entlang, um zu ihrem Ziel zu gelangen.
Noch viel mehr Schüler und Schülerinnen kommen aufgrund der Lage per Fahrrad, zu Fuss oder per ÖV in die Schule. All jene müssen dann die Strasse "Zu den drei Linden" entlangfahren / entlanggehen, um zu ihrer Schule zu gelangen. Deshalb ist es enorm wichtig, dafür zu sorgen, dass auch diese sicher an ihrem Ziel ankommen.
Die Strasse «Zu den drei Linden» am späten Vormittag
Die Strasse «Zu den drei Linden» ist über die gesamte Länge sehr eng und durch Abschnitte mit Velo- und Autoparkplätzen noch weiter eingeengt. Dadurch kommt es oftmals zu sehr gefährlichen Verkehrssituation für die Velofahrer, wenn sich vor Schulbeginn unzählige Velos und PKWs sowie LKWs entgegenkommen, oder durch wildes Parken der Elterntaxis der Verkehrsfluss noch weiter behindert wird.
Für die erhöhte Sicherheit von hunderten Personen fordern wir:
Die Strasse «Zu den drei Linden» soll von der Kreuzung «Bäumlihofstrasse» bis zu Kreuzung «Olsbergerstrasse» zu einer Schulstrasse (nach dem Vorbild des Verkehrs-Club der Schweiz) umgewandelt werden.
Hierfür soll die Strasse «Zu den drei Linden» von der Kreuzung «Bäumlihofstrasse» bis zu Kreuzung «Olsbergerstrasse» für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen sowie schwere Motorräder gesperrt werden.
Damit die Zulieferer der Schulen / des Kindergartens sowie das Ausbildungszentrum Bäumlihof (Zu den Drei Linden 95) von dieser Sperrung ausgenommen sind, soll auf dem Strassenabschnitt von der Kreuzung «Bäumlihofstrasse» bis zu Kreuzung «Olsbergerstrasse» der Zusatz «ausgenommen Zubringerdienst zu Zu den Drei Linden 95», «Mit schriftlicher Ausnahmebewilligung gestattet» sowie dem Vermerk «Güterumschlag gestattet» angebracht werden.
(siehe Petitionstext)